Informationen an die Beratungsstellen

Personen, die rassistische Diskriminierung erleben, steht in praktisch allen Kantonen eine Beratung zur Verfügung. Je nach Kanton sind die Kompetenzen der Beratungsstellen unterschiedlich ausgestaltet. Sie reichen von Erstanlauf- und Triagestelle über spezialisierte Beratung bis hin zu juristischer Begleitung und Vertretung im Verfahren.

Die Beratung von Betroffenen, Zeugen/-innen oder weiteren Ratsuchenden ist anspruchsvoll und verlangt interdisziplinäre Kenntnisse und Kompetenzen in der psychosozialen und rechtlichen Beratung sowie die Fähigkeit zur Begleitung und Unterstützung in einem Konfliktlösungsprozess. Diese drei Aspekte können in der Beratung nicht isoliert angegangen werden, sondern müssen von Beginn weg kontinuierlich zusammen spielen. Wichtige Voraussetzungen einer erfolgreichen Beratung sind zudem ein breites Netzwerk und gute Kenntnisse der lokalen Behörden und Institutionen.

Erläuterung

Ausserrechtliche Konfliktbeilegung im privaten oder institutionellen Setting

Diskriminierungsfälle können häufig nicht (oder nicht ausschliesslich) auf dem rechtlichen Weg gelöst werden. Gerade in existentiell wichtigen Bereichen wie Schule, Wohnen oder Arbeit wollen Betroffene das Risiko einer Eskalation nicht ohne weiteres auf sich nehmen. Sie müssen Wege finden, trotz des diskriminierenden Vorfalls den Schulbesuch fortzusetzen oder die Wohnung bzw. den Arbeitsplatz zu behalten. In diesen Fällen muss versucht werden, die Situation zu entschärfen. Am zielführendsten ist es häufig, über direkte Kontakte vorzugehen (weshalb die beratenden Stellen und Personen über ein breites Netzwerk verfügen sollten). Falls dieses Vorgehen zu keinem Ergebnis führt, kann ein strukturierterer Konfliktlösungsprozess je nach Mandat durch die Beratungsstelle oder eine externe Vermittlungsstelle begleitet werden.

Erläuterung

Rechtliche Beratung

Genau wie die psychosoziale Beratung gehört zum Beratungsstandard im Bereich der rassistischen Diskriminierung eine erste rechtliche Prüfung der Vorfälle. Dies umfasst die saubere Erfassung und Qualifizierung des Vorfalls, die Abklärung der möglichen Handlungsoptionen und deren Bewertung (Chancen/Risiken). Je nach Mandat der Beratungsstelle werden Fälle mit rechtlichen Fragestellungen bis zur Lösung des Falls begleitet, oder sie werden an eine juristisch kompetente Stelle weiter verwiesen.

Die Rechtslage im Bereich der rassistischen Diskriminierung ist je nach betroffenem Lebensbereich sehr unterschiedlich und nicht immer einfach zu beurteilen. Dies auch deshalb, weil über die diskriminierungsrechtlichen Bestimmungen hinaus meist die Regelungen im jeweiligen Rechtsgebiet analysiert werden müssen (wie etwa Arbeits- oder Mietrecht). Aufgrund einer ersten rechtlichen Einschätzung kann aber entschieden werden, ob der Vorfall einer vertieften rechtlichen Analyse durch eine juristische Fachperson bedarf. Zudem können rechtliche Erwägungen auch bei der psychosozialen Aufarbeitung eines Vorfalls eine wichtige Rolle spielen, und sie stecken den Verhandlungsspielraum in einem ausserrechtlichen Konfliktlösungsprozess ab.

Erläuterung

Psychosoziale Beratung

Eine gute Beratung besteht zuallererst darin, genau zuzuhören und vom Bedarf der ratsuchenden Person auszugehen. Rassistisch diskriminiert zu werden, ist immer verletzend, und zwar unabhängig davon, ob die Diskriminierung rechtlich relevant ist oder von Aussenstehenden nachvollzogen werden kann. Beratende müssen die erlebte Verletzung anerkennen, gleichzeitig aber die Situation erfassen und einordnen, um darauf gestützt gemeinsam die möglichen Handlungsstrategien zu analysieren. Sie müssen den Entscheid der ratsuchenden Person zum weiteren Vorgehen respektieren, wie auch immer er ausfällt. Und sie müssen Ratsuchende gezielt weiter verweisen können, wenn deren Anliegen ausserhalb ihres Kompetenzbereichs liegt. Dies verlangt Gesprächsführungskompetenzen, welche bei allen Beratenden vorausgesetzt werden muss.

Nebst den individuellen Beratungskompetenzen und -qualifikationen müssen gewisse konzeptionelle, organisatorische und institutionelle Voraussetzungen erfüllt sein, um die Qualität der Beratung zu sichern und konstant weiter zu entwickeln. Dazu gehört insbesondere auch, dass Auftrag und Rolle klar definiert und kommuniziert werden (beispielsweise, ob die Beratung einen anwaltschaftlich-parteilichen oder einen vermittelnden Ansatz verfolgt). Eine Übersicht über die entsprechenden Qualitätskriterien finden sie hier.

Die folgenden Ausführungen konzentrieren sich auf die Phase des Erstgesprächs und der Triage. Darüber hinaus kommen je nach Lebensbereich und Diskriminierungsform spezifische Verfahren zum Zug, deren Darstellung den Rahmen dieses Rechtsratgebers sprengen.