Hintergrundinformationen zur Reisendengewerbebewilligung für Bürgerinnen und Bürger aus der europäischen Union EU oder der Europäischen Freihandelszone EFTA

Sogenannte grenzüberschreitende Dienstleistungserbringer mit Aufenthalt oder Wohnsitz in einem EU- oder EFTA-Land können während 90 Tagen pro Kalenderjahr (ausländerrechtlich) bewilligungsfrei in der Schweiz arbeiten. Es besteht die Möglichkeit, diese 90 Arbeitstage über das Kalenderjahr verteilt zu erbringen. Sie müssen jedoch eine Reisendengewerbebewilligung beantragen.

Vergabe und Entzug der Reisendengewerbebewilligung

Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung